Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2967
BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96 (https://dejure.org/1996,2967)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 2 WD 22.96 (https://dejure.org/1996,2967)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 2 WD 22.96 (https://dejure.org/1996,2967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von Widerstandskämpfern des 20. Juli 1944

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 13
  • NJW 1997, 1383
  • NVwZ 1997, 684 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Es reicht aus, wenn das Verhalten des Soldaten als solches typischerweise geeignet ist, die Disziplin, die auf gegenseitiger Achtung beruhende Kameradschaft und die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten ernsthaft zu gefährden und damit letztlich die Verteidigungsbereitschaft der Streitkräfte in Frage zu stellen (Urteil vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [325 f.] = NZWehrr 1993, 206> m.w.N. unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 - 2 BvR 1319/76 - a.a.O.).

    Danach ist nicht nur der objektive Erklärungsinhalt einer Äußerung zugrunde zu legen, wie ihn der Erklärungsempfänger verstanden hat oder verstehen mußte, sondern in erster Linie sind die Vorstellungen über Ziel und Zweck der Äußerung zu berücksichtigen, die der Soldat nach seiner Einlassung damit verbunden hat (Urteil vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [327] = NZWehrr 1993, 206> m.w.N.).

    Jede andere Auffassung müßte zwangsläufig dazu führen, Kritik und Diskussion auch unter Soldaten zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der vom Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [340]> m.w.N.).

    Will er aber seine Autorität nicht untergraben und seine Loyalität nicht in Frage stellen, muß er seine Meinung dem Anlaß und den Umständen entsprechend besonnen, tolerant und sachlich formulieren (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [333]> m.w.N.).

  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Ebensowenig können die abfälligen Bemerkungen über die NATO-Partner Italien (Anschuldigungspunkt 4 e) und Frankreich (Anschuldigungspunkt 4 i) in diesem Zusammenhang als Dienstpflichtverletzungen gewertet werden, auch wenn derartige Äußerungen im Einzelfall pflichtwidrig sein können (vgl. Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [333]>).

    Da er hierbei nicht als Staatsbürger und damit als Grundrechtsträger aufgetreten ist, sondern als Ausbilder an der Heeresunteroffizierschule ... in Wahrnehmung seines dienstlichen Auftrages gehandelt hat, kann er sich nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen (vgl. hierzu Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [ff.]> und vom 9. März 1994 - BVerwG 2 WD 30.93 - <BVerwGE 103, 81 [BVerwG 09.03.1994 - 2 WD 30/93] [ff.] = NZWehrr 1994, 249 = NVwZ 1996, 68 [BVerwG 09.03.1994 - 2 WD 30/93]> jeweils m.w.N.; vgl. hierzu ferner zum Richter- und Beamtenrecht Urteile vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 72.86 - <BVerwGE 78, 216 [220 f.]> und vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 73.86 - RiA 1988, 125> sowie BVerfG Beschluß vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - <NJW 1989, 93 [BVerfG 06.06.1988 - 2 BvR 111/88]>).

    Ein Vorgesetzter hat jedoch bei seinen Äußerungen zu historischen Fragen seine Meinung ausgewogen vorzutragen, da er andernfalls seine Autorität als Vorgesetzter in Frage stellt und seine Zurückhaltungspflicht nach § 10 Abs. 6 SG verletzt (vgl. Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [324]> m.w.N.).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Es handelt sich dabei vielmehr um Tatsachenbehauptungen, die dem Wahrheitsbeweis zugänglich sind (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 - <BVerfGE 90, 241 [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] [247 f.]> und vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 261/92 - <BVerfGE 94, 1 [BVerfG 13.02.1996 - 1 BvR 262/91] [8]>), und die militärgeschichtlich durch den Sachverständigen teilweise auch als sachlich zutreffend angesehen wurden.

    Die so verstandene Meinungsäußerungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet (BVerfG Beschluß vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - <BVerfGE 94, 1 [BVerfG 13.02.1996 - 1 BvR 262/91] [7 ff.]>); einschränkende Gesetze finden sich nicht nur in den "allgemeinen Gesetzen" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, sondern auch in wehrdienstrechtlichen Vorschriften, wie der des § 10 Abs. 6 SG.

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich daher vor allem die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Staat und seiner Rechtsordnung (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - m.w.N.).

    Die Pflicht zum treuen Dienen gebietet es dem Soldaten, zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr beizutragen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - m.w.N.).

  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Hierunter fallen auch Meinungsäußerungen, die das dem Soldaten in § 15 Abs. 1 Satz 2 SG ausdrücklich zuerkannte Recht, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, überschreiten (Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - <BVerwGE 73, 237 [f.]>).

    Dabei bestimmt sich die Frage, ob eine Verhaltensweise "politisch" ist, nicht nach außerrechtlichen, etwa politikwissenschaftlichen Kriterien, sondern in erster Linie nach dem Schutzzweck dieser Vorschrift (Beschluß vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - <BVerwGE 73, 237 [239]> m.w.N.).

  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Eine Dienstpflichtverletzung könnte allenfalls dann bejaht werden, wenn sich der Soldat als "fanatischer Verfechter einer bestimmten Meinung erwiesen und sich dem Vorwurf der Einseitigkeit und Unduldsamkeit ausgesetzt" hätte (Urteil vom 20. Mai 1983 - BVerwG 2 WD 11.82 - <BVerwGE 83, 136 [149]>).

    Eine Pflichtverletzung gemäß § 10 Abs. 6 SG liegt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch nur dann vor, wenn die Äußerung Untergebenen zu Gehör kommt oder an die Öffentlichkeit dringt (Urteil vom 20. Mai 1983 - BVerwG 2 WD 11.82 - <BVerwGE 83, 136 [149 f.]>).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Für Soldaten darf jedoch gemäß Art. 17 a GG im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes (vgl. § 6 Satz 2 SG) und mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten, neben anderen auch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung durch gesetzlich begründete Pflichten beschränkt werden (Beschluß vom 2. März 1977 - 2 BvR 1319/76 - <BVerfGE 44, 197 [202]> m.w.N.).

    Es reicht aus, wenn das Verhalten des Soldaten als solches typischerweise geeignet ist, die Disziplin, die auf gegenseitiger Achtung beruhende Kameradschaft und die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten ernsthaft zu gefährden und damit letztlich die Verteidigungsbereitschaft der Streitkräfte in Frage zu stellen (Urteil vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [325 f.] = NZWehrr 1993, 206> m.w.N. unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 - 2 BvR 1319/76 - a.a.O.).

  • BGH, 06.05.1958 - 5 StR 14/58
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Dies ändert aber nichts daran, daß der Soldat mit diesem Ausspruch gegen seine Dienstpflichten zum treuen Dienen nach § 7 SG verstoßen hat; denn mit der Bezeichnung "Verräter" hat er nicht eine Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern ein kränkendes politisches Werturteil in bezug auf Widerstandskämpfer und damit eine Beleidigung zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu BGH Urteile vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 - <NJW 1952, 1183> und vom 6. Mai 1958 - 5 StR 14/58 - <BGHSt 11, 329>).

    Die Bezeichnung von Widerstandskämpfern als "Verräter" stellt objektiv eine Meinungsäußerung dar, die einer extrem rechtsgerichteten politischen Auffassung zuzuordnen ist, und - wie die Bezeichnung als "Landesverräter" - auf einem "politischen, durch nationalsozialistische Gedankengänge bestimmten Werturteil" beruht (vgl. BGH Urteil vom 6. Mai 1958 - 5 StR 14/58 - <BGHSt 11, 329 [331]>).

  • BVerwG, 04.09.1980 - 2 WD 74.79

    Verstoß gegen die Pflicht des Eintretens für die Erhaltung der freiheitlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Dies würde nämlich für das Ansehen der Bundeswehr unabsehbare Folgen haben und junge Leute davon abschrecken, in der Bundeswehr Dienst zu leisten oder Berufssoldat zu werden (vgl. Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96
    Es handelt sich dabei vielmehr um Tatsachenbehauptungen, die dem Wahrheitsbeweis zugänglich sind (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 - <BVerfGE 90, 241 [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] [247 f.]> und vom 13. Februar 1996 - 1 BvR 261/92 - <BVerfGE 94, 1 [BVerfG 13.02.1996 - 1 BvR 262/91] [8]>), und die militärgeschichtlich durch den Sachverständigen teilweise auch als sachlich zutreffend angesehen wurden.
  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 73.86

    Öffentliche Meinungsäußerung - Beamte - Amtsträger - Staatsbürger - Politische

  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86

    Meinungsäußerungsfreiheit - Politischer Meinungskampf - Teilnahme des Richters -

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

  • BVerwG, 09.03.1994 - 2 WD 30.93

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 31.08.1977 - 1 WB 119.77

    Politische Plaketten - Privatkraftfahrzeuge - Soldat - Bundeswehrgelände -

  • BVerwG, 22.12.1970 - I WB 115.70

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1952 - 5 StR 182/52
  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 , vom 24. Oktober 1996 BVerwG 2 WD 22.96 , vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 und vom 7. November 2000 BVerwG 2 WD 18.00 ).
  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

    Würden sich derartige Vorfälle wiederholen, hätte dies verheerende Folgen für das Ansehen der Bundeswehr und würde junge Leute davon abschrecken, freiwillig in der Bundeswehr Dienst zu leisten oder Berufssoldat zu werden (vgl. Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 - und vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - < BVerwGE 113, 13 >).
  • BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung

    Ihm war daher nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 11. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 26.94 - und vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 -) das Geständnis seines Fehlverhaltens mildernd zugute zu halten.
  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - <BVerwGE 113, 13 = NZWehrr 1997, 83 > und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01

    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes;

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 -.
  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

    Soweit TDG Süd, Urteil vom 25. November 2020 - S 5 VL 32/20 [nrk], unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 WD 22/96 -, S. 22f, ...DOS, das Gegenteil vertritt, erscheint dies nicht überzeugend.
  • TDG Süd, 25.11.2020 - S 5 VL 32/20

    Wehrdisziplinarrecht: Zur Meinungsäußerung in WhatsApp-Gruppen - Vorliegen von

    Eine mittelbare Bekanntgabe reicht nämlich nicht aus (so auch BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 WD 22.96: "...erfüllt eine solche mittelbare Kenntnisnahme nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 6 SG. Andernfalls läge es in der Hand eines Betroffenen, durch die Weitergabe einer Äußerung eine Pflichtverletzung nach § 10 Abs. 6 SG herbeizuführen. Ebensowenig sind die Voraussetzungen des § 10 Abs. 6 SG erfüllt, wenn die verbale Entgleisung des Soldaten im Rahmen des disziplinargerichtlichen Verfahrens Untergebenen bekannt geworden ist."; ebenso Scherer/Alff/Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz, Kommentar, 10. Auflage 2018, § 10 Rn. 62).
  • BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines

    Diese Verhaltensweise kann bei Untergebenen zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen sowohl in Bezug auf den Nationalsozialismus als auch auf die eigene politische Einstellung des Vorgesetzten führen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stets die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. dazu: Urteile vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -, vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - <BVerwGE 113, 13 = NZWehrr 1997, 83>, vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - und vom 7. November 2000 - BVerwG 2 WD 18.00 - ).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 2 WD 31.01

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Beschränkung des Rechtsmittels eines

    Der Senat hat eine derartige Ausnahmesituation u.a. anerkannt, wenn es sich um eine unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten handelt (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - <BVerwGE 113, 13 = NZWehrr 1997, 83>).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht